Lieber Gast,
wir legen viel Wert auf gute und vertrauensvolle Kundenbeziehungen und wir möchten Ihren Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Dazu gehört für uns auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir für Sie erbringen, wofür wir einstehen und welche Rechte und Pflichten Sie uns gegenüber haben. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für alle Beherbergungsverträge zur mietweisen Überlassung von Gästeunterkünften als auch für alle weiteren Leistungen der Waterkant Eleven GmbH & Co. KG (im folgenden auch Betreiber genannt) im Rahmen des Gästebetriebes.
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines vom Kunden gestellten Antrages (bspw. eine Buchungsanfrage) durch den Betreiber zustande. Dem Betreiber steht es frei, den Vertrag in Textform zu bestätigen. Falls seitens des Betreibers eine explizite Zusage/Vertragsannahme ausbleibt, gilt der Vertrag ferner als abgeschlossen, sobald dem Kunden eine Unterkunft bereitgestellt bzw. eine Leistung für den Kunden erbracht wird.
Der Betreiber verpflichtet sich, die gebuchten Unterkünfte für den Kunden bereitzustellen und vereinbarte Leistungen zu erbringen.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft, es sei denn der Betreiber hat die Bereitstellung einer bestimmten Unterkunft in Textform bestätigt. Der Betreiber kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders weil eine Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Unterkunft unbenutzbar geworden ist oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
Eine Unter- oder Weitervermietung der dem Kunden überlassenen Unterkünfte als auch die Nutzung zu anderen Zwecken als der Beherbergung bedürfen einer vorherigen Zustimmung des Betreibers in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Unterkunft und alle von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die vom Kunden beauftragt, durch Dritte erbracht und vom Betreiber für den Kunden verauslagt werden.
Im Falle von Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder bei Neueinführung bzw. Änderung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach dem Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern allerdings nur, wenn mehr als 4 Monate zwischen Vertragsschluss und – erfüllung liegen.
Die vereinbarten Preise können vom Betreiber ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich folgende Änderungen wünscht und die individuellen Buchungsbedingungen derartige Änderungen durch den Kunden erlaubt:
und der Betreiber diesen Änderungen in Textform zustimmt.
Gebuchte Unterkünfte stehen dem Gast ab 15.00h des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht.
Die bereitgestellte Unterkunft ist seitens des Kunden am Anreisetag bis 18.00h in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt ist der Betreiber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vermieten, es sei denn der Kunde hat den Betreiber zuvor über sein späteres Eintreffen informiert.
Am Abreisetag ist die Unterkunft dem Betreiber bis 10.00h geräumt zur Verfügung zu stellen. Abweichende Vereinbarungen sind in Textform vom Betreiber zu bestätigen. Bei einer verspäteten Räumung ist der Betreiber berechtigt, über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus, für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00h 40% des Listenpreises und ab 15.00h den vollen Listenpreis (lt. Preisverzeichnis) der Unterkunft in Rechnung stellen.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde erklärt sein Einverständnis mit einem etwaigen Rechnungsversand auf elektronischem Wege.
Der Betreiber ist berechtigt bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung (bspw. Kreditkartengarantie) zu verlangen. Höhe und Zahlungstermine für Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen werden in Textform beim Vertragsschluss vereinbart.
In begründeten Fällen, wie Zahlungsrückstand oder Erweiterung der vertraglichen Leistungen kann der Betreiber auch nach dem Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zum vollen vereinbarten Gesamtpreis vom Kunden verlangen.
Gegenüber den Forderungen des Betreibers kann der Kunde nur mit einer ggfs. vorhandenen unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen bzw. mindern.
Im Falle von Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Dem Betreiber steht es frei, bei ausgewählten Buchungsangeboten die ihm gesetzlich zustehende Entschädigungsleistung, abhängig vom Stornierungszeitpunkt, zugunsten des Kunden, zu staffeln oder zu minimieren. Die individuellen Stornierungsbedingungen sind im jeweiligen Vertrag / der Buchungsbestätigung in Textform fixiert.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder die vereinbarte Frist zum kostenfreien Rücktritt abgelaufen, behält der Betreiber den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ansonsten ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
Bei einem berechtigten Vertragsrücktritt des Betreibers ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen.
Die Mitnahme von Hunden ist grundsätzlich möglich, bedarf aber in jedem Einzelfall einer expliziten Zustimmung durch den Betreiber. Der Kunde hat den Wunsch zur Mitnahme von Hunden vorab anzuzeigen (bspw. durch eine Anfrage der entsprechenden Leistung im Buchungsprozess). Die Mitnahme der Tiere ist nur gestattet, wenn der Betreiber diese Leistungsanfrage nach Rücksprache mit dem Gast explizit in Textform rückbestätigt hat. Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber gegenüber wahrheitsgemäßen Angaben über Rasse, Größe und Verhalten seines Haustieres zu machen. Verstöße berechtigen den Betreiber zum Rücktritt gemäß Punkt 7. dieser AGBs.
Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere unter seiner ständigen Aufsicht stehen, frei von ansteckender Krankheit sowie wohl erzogen sind und auch sonst keine Gefahr für die übrigen Gäste darstellen. Hunde sind im gesamten Betrieb an der Leine zu führen. Das Gelände des Beherbergungsbetriebes darf nicht als Hundetoilette benutzt werden. Zudem ist eine Hundehaftpflichtversicherung dem Betreiber auf Verlangen nachzuweisen. Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzuzeigen. Ferner müssen sie per Chip oder Tätowierung identifizierbar sein.
Wegen des zusätzlichen Aufwands bei der Endreinigung wird pro Hund eine Servicegebühr pro Nacht berechnet, die in der Buchungsbestätigung aufgeführt ist. Der Gast hat darüber hinaus dafür aufzukommen, falls es zu groben Verunreinigungen der Unterkunft oder des sonstigen Betriebsgeländes kommt, die über das normale Maß hinausgehen.
Der Bereich des Schwimmteichs auf dem Gelände ist nicht öffentlich und nur nach Freigabe durch den Betreiber zu betreten. Basis für den Gastzutritt ist die gebührenpflichtige Buchung dieser Sonderleistung für einen bestimmtes Zeitfenster. Mit Buchung der Leistung wird dem Gast vom Betreiber ein festes Zeitfenster für einen exklusiven Zugang freigegeben. Kinder unter 12 Jahren dürfen sich ohne Begleitung von Erwachsenen nicht am und im Schwimmteich aufhalten. Eltern und/oder Begleitpersonen müssen dafür sorgen, dass Kinder, die weniger als das Bronze-Abzeichen haben, im Schwimmteich Schwimmreifen oder -westen tragen. Dabei muss stets ein Erwachsener zugegen sein.
Die Haftung des Betriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den 3-fachen Buchungspreisbeschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Betrieb für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Betrieb gegenüber dem Gast hierauf berufen.